AGB

Allgemeine Service- und Geschäftsbedingungen der Global Textile Scheme GmbH, Düsseldorf, Deutschland

§ 1 Geltungsbereich

(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Global Textile Scheme GmbH, Bolker Straße 37, 40213 Düsseldorf (nachfolgend „Anbieter“), die dem Kunden als Software as a Service „GTS-Cat“ (nachfolgend „Software“), der GTS-Language und der zugehörigen digitalen Datenbank einschließlich Code (nachfolgend „GTS-L-Katalog“, Software und GTS-L-Katalog nachfolgend zusammen „Services“) zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrages. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Bedingungen keine Anwendung.

(2) Kunde im Sinne dieses Vertrags können ausschließlich Unternehmer sein. Im Sinne dieses Vertrags sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung der Services durch den Anbieter gemäß Angebot. Soweit GTS-Language und GTS-L-Katalog unabhängig von der Software genutzt werden sollen, finden die ausschließlich softwarespezifischen Regelungen dieser AGB keine Anwendung. In jedem Fall sind hinsichtlich GTS-Language und des GTS-L-Katalog die in § 7 geregelten Nutzungsrechte anwendbar.

(2) Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem unter § 3 Abs. 3 definierten Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden sind nicht Leistungsbestandteil.

(3) Der Quellcode der Software ist ebenfalls nicht Leistungsgegenstand. Die Dateien der GTS-Language und des GTS-L-Katalogs können unter den Nutzungseinschränkungen des § 7 heruntergeladen und verwendet werden.

§ 3 Nutzung der Services

(1) Die Services werden dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages zur Nutzung entgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Laufe des Vertrages erweiterte oder neu geschaffene Leistungsbestandteile kann der Anbieter ggf. optional gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung bereitstellen. Erweiterte oder neue Leistungsbestandteile fallen bei Bestellung durch den Kunden ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Bedingungen.

(2) Die Services sind für den Kunden über das Internet mittels eines gängigen Browsers in der aktuellen Browserversion erreichbar.

(3) Übergabepunkt für die Services ist der Router Ausgang des Rechenzentrums.

(4) Der Anbieter wird während der Vertragslaufzeit die Services weiterentwickeln und verbessern und dabei soweit notwendig auch an marktrelevante technische Änderungen (z.B. neue Versionen von Browsern und Betriebssystemen) anpassen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf konkrete Verbesserungen oder Erweiterungen. Sollte der Kunde Anpassungen aufgrund neuer oder geänderter Anforderungen benötigen, so kann der Anbieter dem Kunden diese ggf. kostenpflichtig 
auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung anbieten.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Open Source Bestandteile zu verwenden, soweit sie der gewöhnlichen Verwendung der Services durch den Kunden nach diesen Bedingungen nicht entgegenstehen.

(6) Der Anbieter kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Hilfe von freien Mitarbeitern und Subunternehmern bedienen.

(7) Die Services stehen in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Anbieter kann optional weitere Sprachen für die Nutzung der Services anbieten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

(8) Das Onboarding erfolgt nach Absprache auf Basis einer Onboarding-Einführungsunterlage, die wichtige Fragen und Rahmenbedingungen erklärt und API-Beschreibungen enthält.

Für erste Rückfragen und ein Einweisungsgespräch des Admins oder von Power Usern des Kunden sind 4 Stunden (0,5 BT) allgemeine Einführung und Beantwortung von Fragen in den Nutzungsgebühren enthalten.

Darüber hinaus anfallende Aufwände, z.B. für weitergehende Erklärungen, oder für die weitergehende organisatorische oder technische Detailklärung werden durch den Anbieter mit einem separaten Tagessatz von 1.280€ plus ggf. Reisekosten und zzgl. der gültigen gesetzl. MWST berechnet. Für technische Fragestellungen greift der Anbieter auf die Firma Pranke GmbH zurück.

§ 4 Bereitstellung von Rechenleistung und Speicherplatz

(1) Zum Upload und der Speicherung seiner Daten erhält der Kunde den notwendigen Speicherplatz zur Verfügung gestellt. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

(2) Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter marktübliche Sicherheitsvorkehrungen in angemessenem Umfang treffen.

(3) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden durch tägliche Backups auf einem redundanten Backup-System. Die Backups werden inkrementell angefertigt und 14 Tage lang aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird täglich das jeweils älteste Backup gelöscht.

(4) Sollte durch ein Verschulden des Kunden das Einspielen eines Backups notwendig werden, so hat der Kunde dem Anbieter die dadurch anfallenden Aufwände zu erstatten.

§ 5 Support

Anfragen des Kunden zum Betrieb der Software nimmt der Anbieter werktags (Mo-Fr) zwischen 9 Uhr und 17 Uhr MEZ per E-Mail entgegen (soweit im Angebot nicht anderweitig vereinbart) und wird diese nach Möglichkeit zeitnah beantworten.

Ein erweiterter Support z.B. per Hotline kann vom Kunden auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zusätzlich gebucht werden.

Feiertage gelten nicht als Supportzeiten, ebenso wie die Zeit vom 23. Dezember bis 06. Januar.

§ 6 Zugänge

Bei Registrierung verpflichtet sich der Kunde auf Verlangen des Anbieters einen Handelsregisterauszug sowie eine Internationale Umsatzsteuer-ID vorzulegen.

Der Kunde erhält vom Anbieter einen Administrationszugang und ein Initialpasswort für die Software. Dieses sollte durch den Kunden unverzüglich geändert werden. Der Kunde kann beliebig viele Nutzerprofile unter seinem Administrationszugang anlegen. Er hat diese sorgfältig und sicher aufzubewahren und hat einen Zugriff durch unbefugte Dritte zu verhindern.

Sollte der Kunde von einem Zugriff durch unbefugte Dritte Kenntnis erlangen, so hat der den Anbieter unverzüglich darüber zu informieren.

Dabei wird zunächst ein Admin-Passwort vergeben, das von den GTS-Cat Administratoren eingesehen werden kann.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält das einfache, nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die Services bestimmungsgemäß zu nutzen. Die bestimmungsgemäße Nutzung umfasst die Nutzung der Software über das Internet sowie die Verwendung von GTS-Language und GTS-L-Katalog einschließlich darin enthaltener Codes, Merkmale und Merkmalswerte.

Die GTS-Language und der GTS-L-Katalog können heruntergeladen und bestimmungsgemäß nur zu eigenen Zwecken verwendet werden. Eine Nutzung von GTS-Language und GTS-L-Katalog ist auch nach Beendigung des Vertrags weiterhin kostenlos möglich, allerdings ist der Kunde nicht berechtigt, aktuellere Versionen von GTS-Language und GTS-L-Katalog zu erhalten.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Services über die nach Maßgabe dieser Bedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten auch konzernverbundene Unternehmen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Services oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Dies betrifft insbesondere auch

– den Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder

– das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen der Services für Dritte.

Eine Nutzung der Services ist ausschließlich innerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs gestattet.

Dieser Absatz findet keine Anwendung auf Dienstleister, die der Kunde beauftragt, um die bestimmungsgemäße Benutzung der Services für den Kunden zu ermöglichen, und denen der Kunde keine eigenen Rechte an den Services einräumt.

(3) Soweit der Anbieter Open Source Software innerhalb der Software verwendet, haben diese Bedingungen zu Nutzungsrechten keine Wirkung. Es gelten ausschließlich die jeweiligen Open Source Lizenzbedingungen des Drittanbieters.

(4) Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten notwendigen Nutzungsrechte an den Daten ein, die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Software auf den gemäß § 4 eingeräumten Speicherplatz überträgt. Hierzu zählt insbesondere das Recht, die Daten bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und insbesondere sie hierzu vervielfältigen und übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu dürfen. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an diesen Daten.

§ 8 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Leistungen sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5% im Jahresmittel. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Der Anbieter wird sich bemühen, Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn anzukündigen.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Daten in den Services zu verwenden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Services durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

(3) Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Services erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich, soweit dies mit dem Anbieter nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart ist.

(4) Der Kunde wird die vom Anbieter vorgegebenen technischen Mindestanforderungen zur Nutzung der Services sowie die jeweiligen Vorgaben zur notwendigen Datenstruktur und Datenqualität (insbesondere in Bezug auf Format, Anordnung, Bezeichnung, Richtigkeit, Aktualität und Widerspruchsfreiheit der Daten) beachten.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu marktübliche Virenschutzprogramme einzusetzen.

(6) Für Nutzer aus den Bereichen IT-Anbieter (z.B. ERP, PDM/PLM, PIM, etc.) sowie Plattformen:

Die Nutzung der Global Textile Scheme Language bedingt eine Anpassung der systemeigenen Stammdaten- Strukturen an die Merkmale der Global Textile Scheme Language und an die Gegebenheiten der technischen GTS-Cat Infrastruktur.
Nutzer aus den Bereichen IT-Anbieter (z.B. ERP, PDM/PLM, PIM, etc.) sowie Plattformen werden darauf hingewiesen, das Global Textile Scheme mit allen seinen Elementen unbedingt so modular aufzubauen und in ihre Lösungen zu integrieren, dass bei den jeweiligen GTS-Kunden der IT-Anbieter, zu Beginn, während oder nach Nutzung der GTS L ggf. keine Nachteile bei regulären Software-Updates des IT-Anbieters entstehen.

Die Global Textile Scheme GmbH lehnt jede Haftung ab, sollten Nutzer aus den Bereichen IT-Anbieter (z.B. ERP, PDM/PLM, PIM, etc.) sowie Plattformen gegen diese vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit und Nutzung des Global Textile Scheme verstoßen.

(7) Der Kunde ist im Falle von Störungen, Funktionsausfällen oder Beeinträchtigungen der Services verpflichtet, den Anbieter unverzüglich und so präzise wie möglich zu informieren.

§ 10 Vergütung

(1) Für die Bereitstellung der Services verpflichtet sich der Kunde, die im Angebot vereinbarte Vergütung zu bezahlen.

(2) Zahlungen sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

(3) Sämtliche Preisangaben und -vereinbarungen verstehen sich in Euro und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung höchstens einmal jährlich mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zu erhöhen, jedoch erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung mehr als 10% beträgt.

(5) Für weitere Dienstleistungen (z.B. Onboarding) kann der Anbieter dem Kunden einen geeigneten Dienstleister empfehlen.

§ 11 Gewährleistung/Haftung

(1) Der Anbieter überlässt bei Sachmängeln nach seiner Wahl dem Kunden entweder einen neuen, mangelfreien Stand der Services oder beseitigt den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist.

(2) Der Anbieter kann dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden (Workaround). Ein Workaround kann die angemessene Frist zur Mangelbeseitigung verlängern.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Mangelbeseitigung davon abhängig zu machen, dass der Kunde mit der Zahlung seiner Miete nicht in Verzug ist.

(4) In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Anbieter Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt;

b) bei leichter Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens;

(5) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Daten, Zertifikate etc. auf Richtigkeit oder Konformität mit geltendem Recht zu überprüfen. Entsprechend übernimmt der Anbieter für diese keinerlei Haftung. Der Anbieter haftet ebenfalls nicht für Anwenderfehler des Kunden (z.B. unvollständiger Download oder Download falscher Daten).

(6) Die Haftungsbegrenzungen gem. vorstehender Ziffern gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und Körperschäden sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Pandemien, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.

(3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Zugangs durch den Anbieter und läuft für mindestens ein Jahr. Der Vertrag hat je nach Angebot ggf. eine längere Mindestlaufzeit. Er verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende von einer der Parteien ordentlich gekündigt wird. Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit zulässig.

(2) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn

• eine Partei wiederholt gegen vertragswesentliche Pflichten aus diesem Vertrag trotz Abmahnung verstößt;

• eine Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine deliktische Handlung begeht;

• eine der Parteien den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise einstellt, und der Weiterbetrieb nicht durch einen unmittelbaren Rechtsnachfolger gesichert ist.

(3) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

(4) Gebuchte Module (KEYs) können während der Laufzeit dieses Angebotes jederzeit erweitert, aber nur einmal pro Vertragsjahr mit 3 Monaten zu Jahresende reduziert, bzw. komplett gekündigt werden.

Der besondere, einmalige Testzeitraum bei Key Try beträgt 4 Monaten ohne Verlängerung. In dieser Zeit können alle Funktionen von Key One, Key Two und Key Three genutzt werden. Werden einzelne Module (Key ONE/TWO/THREE oder alle 3 Module) nicht vor Ablauf der 4 Monate gekündigt, entsteht ein Vertrag, der zum ersten Mal mit der normalen Kündigungsfrist zum Ende des Folgejahres gekündigt werden kann. Kommt es zu einer solchen automatischen Verlängerung nach der Testperiode, gilt die Testperiode bei der Berechnung der (auf die verbleibende Periode des Start-Jahres) angepassten Jahresgebühr als Nutzungszeitraum. Key Try ist nicht möglich für Verbände, IT-Anbieter und Plattformbetreiber.

(5) Mit der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden die vertraglichen Nutzungsbefugnisse des Kunden. Ausgenommen hiervon ist die weitergehende Verwendung von GTS-Language und GTS-L-Katalog wie in § 7 beschrieben. Diese Regelung ist im Falle einer Kündigung in der 4 monatigen Trial-Phase für Key Try ausdrücklich ausgeschlossen.

(6) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Daten über die entsprechende Funktion innerhalb der Software zu exportieren. Nach Vertragsende werden die Daten durch den Anbieter endgültig gelöscht. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software über das Vertragsende hinaus zu nutzen.

§ 14 Datenschutz

(1) Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Die Parteien schließen soweit notwendig einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 15 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Nutzung der Software zugänglich gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen, außer es ist unter diesem Vertrag ausdrücklich gestattet, oder es ist zur vertragsgemäßen Verwendung der Software zwingend erforderlich. Die Parteien werden die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei eigenen, gleichermaßen vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Als „vertraulich“ gelten sämtliche übermittelten Daten des Kunden sowie Informationen, die den technischen Aufbau der Software betreffen.

(3) Nicht vertraulich sind Informationen,

– die die empfangende Partei nachweislich von Dritten, die in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden sind, erhalten hat oder erhält;

– die nachweislich bei Erwerb bereits allgemein bekannt waren oder die danach ohne Verstoß der empfangenden Partei gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden;

– die vor Kenntniserlangung nachweislich von der empfangenden Partei unabhängig erarbeitet worden sind

(4) Die empfangende Partei verpflichtet sich, alle geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um die Vertraulichkeit sicher zu stellen. Sie verpflichtet sich insbesondere, ihre Mitarbeiter sowie weitere im Rahmen der Verwendung der Software nutzungsberechtigte Personen oder Dritte (insbesondere Dienstleister) schriftlich auf die Geheimhaltung zu verpflichten. Die Mitarbeiter werden vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung anderen Mitarbeitern nur dann zugänglich machen, wenn diese für die Zusammenarbeit hiervon Kenntnis haben müssen („need-to-know“). Die empfangende Partei ist für jedwede Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch ihre Mitarbeiter und sämtliche von ihr zur ordnungsgemäßen Zusammenarbeit nutzungsberechtigte Personen und Dritte verantwortlich.

(5) Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Vertragsende zeitlich unbegrenzt bestehen.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf vorliegende Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

§ 17 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.